HÄUFIGE FRAGEN
WIE KÖNNEN WIR IHNEN HELFEN?
Hier beantworten wir Ihnen die meist gestellten Fragen zur Moneyfix® Mietkaution.
Allgemeine Informationen
Die Mietkaution schützt Vermieter vor Verlusten und ist bei privaten Mietverhältnissen auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt. Ihre Form, ob Bargeld, Sparbuch oder Bürgschaft, ist verhandelbar. Die Rückgabe erfolgt ausschließlich durch den Vermieter.
Die Moneyfix® Mietkaution der Deutschen Kautionskasse AG ist eine Alternative zur üblichen Barkaution. Sie ermöglicht es Privatkunden, ohne Barkaution eine Bürgschaftsurkunde der Allianz Versicherungs-AG vorzulegen. Diese wird dem Vermieter als Kaution übergeben und ersetzt somit bei privaten Mietverhältnissen die übliche Zahlung von bis zu drei Nettokaltmieten. Es wird lediglich ein jährlicher Beitrag fällig, solange das Mietverhältnis ohne Probleme verläuft und die Kaution vom Vermieter nicht in Anspruch genommen wird. Es gibt keine Kündigungsfrist oder Mindestvertragslaufzeit. Nur im Fall von Vertragsverletzungen durch den Mieter wird die geforderte Summe vom Bürgschaftsgeber an den Vermieter gezahlt und anschließend vom Mieter zurückgefordert.
Für gewerbliche Mietverhältnisse nutzen Sie bitte die Moneyfix® Mietkaution Gewerbe. Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich von denen für Privatkunden.
Der Bürgschaftsgeber zahlt nach Schadenmeldung, es sei denn, es liegt ein Rechtsmissbrauch vor. Der Mieter hat weiterhin das Recht, die Forderung des Vermieters gerichtlich zu prüfen.
Eine bestehende Kaution kann gegen eine Moneyfix® Mietkaution getauscht werden, nach Zustimmung des Vermieters. Die Rückgabe der alten Kaution erfolgt durch den Vermieter.
Vorteile
Die Moneyfix® Mietkaution schont Ihr Budget durch geringe Jahresbeiträge und bietet Sicherheit ohne sofortige Kaution. Sie ist unkompliziert online abschließbar und flexibel kündbar durch Rückgabe der Original-Bürgschaftsurkunde.
Die Moneyfix® Mietkaution bietet Vermietern Sicherheit und Komfort: geprüfte Mieter, garantierte Bürgschaft auf erstes Anfordern durch die Allianz und weniger Verwaltungsaufwand.
Bonitätsprüfung und Datenschutz
Die Deutsche Kautionskasse legt großen Wert auf Datenschutz und -sicherheit. Wir behandeln personenbezogene Daten verantwortungsvoll, transparent und gemäß den Datenschutzbestimmungen. Unser Ziel ist es, Ihr Vertrauen in den Umgang mit Ihren Daten zu erhalten. Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Kosten / Antragstellung
Nutzen Sie unseren Rechner für Ihren individuellen Beitrag zur Mietkaution. Der Beitrag ist nicht rückerstattbar. Im Schadensfall ist die Forderung an den Bürgschaftsgeber zu erstatten.
Zur Beantragung einer Moneyfix® Mietkaution muss der Antragsteller Mieter sein, über 18 Jahre alt und in Deutschland gemeldet sein. Ein bestehender Mietvertrag und EU-Bankverbindung sind erforderlich.
Ihr Antrag wird schnell bearbeitet und die Bürgschaftsurkunde innerhalb von Stunden erstellt; berücksichtigen Sie zusätzlich 1-3 Tage für den Postversand. Bitte geben Sie eine zustellfähige Adresse an.
Die Kautionsbürgschaft ist personenbezogen und gilt nur für im Mietvertrag genannte Mieter. Eine Absicherung durch Moneyfix® Mietkaution ist nur möglich, wenn der Antragsteller oder ein Elternteil Mieter ist. Andernfalls ist die Bürgschaft ungültig.
Bis zu zwei Hauptmieter können eine Moneyfix® Mietkaution gemeinsam übernehmen, haften aber gesamtschuldnerisch. Die Bürgschaftsurkunde ist personengebunden und nicht übertragbar.
Sie können die Moneyfix® Mietkaution bereits fünf Monate vor Mietbeginn beantragen. Eine Bürgschaftsurkunde ist jedoch erst ab Schlüsselübergabe notwendig, nicht schon für Besichtigungen. Der Antrag erfordert einen abgeschlossenen Mietvertrag.
Bei Fehlern in der Bürgschaftsurkunde, senden Sie diese mit Änderungswünschen an unsere Anschrift zurück. Bei fehlendem zweiten Mieter ist ein Neuantrag nötig; bei Eigentümerwechsel ein Grundbuchauszug.
Die Moneyfix® Mietkaution gilt nur für Wohnungen in Deutschland. Informieren Sie sich über lokale Angebote für Mietkautionen im Ausland.
Ja, bei Vorliegen eines schriftlichen Untermietvertrags kann der Untermieter als Antragsteller der Moneyfix® Mietkaution fungieren.
Gewerbetreibende, die Wohnraum für Mitarbeiter anmieten, beantragen bitte die Moneyfix Mietkaution Gewerbe.
Informationen zum laufenden Vertrag
Nach Vertragsabschluss erhalten Mieter eine Bürgschaftsurkunde für ihren Vermieter als Mietkaution, die bis zu drei Nettokaltmieten abdeckt. Es erfolgen keine direkten Zahlungen an den Mieter.
Bei Verlust der Bürgschaftsurkunde ist eine gemeinsame Verlusterklärung beider Vertragsparteien (Vermieter und Mieter) nötig, um eine Ersatzurkunde zu erstellen oder den Vertrag zu beenden. Eine einseitige Erklärung ist nicht ausreichend. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Die Moneyfix® Mietkaution bleibt bis zur finalen Abrechnung aller Ansprüche nach Mietende hinterlegt. Teilen Sie uns Ihre neue Adresse mit, um bei Forderungen des Vermieters reagieren zu können. Ihr Beitrag endet mit der Rückgabe der Bürgschaftsurkunde oder einer Enthaftungserklärung. Klären Sie den Rückgabezeitpunkt der Bürgschaftsurkunde beim Auszug.
Eine Anpassung der Bürgschaftssumme ist möglich. Dafür sendet der Vermieter die ursprüngliche Urkunde zurück und nennt den neuen Betrag. Die angepasste Urkunde geht dann an ihn, und die Beiträge werden dementsprechend angeglichen.
Eine Kautionsbürgschaft gilt für ein spezifisches Mietverhältnis und ist nicht übertragbar. Beantragen Sie für neue Mietobjekte einfach einen neuen Online-Antrag. Nach Freigabe der Bürgschaftsurkunde des alten Vertrags erfolgt die umgehende Kündigung und eine anteilige Erstattung des Jahresbeitrags.
Die Moneyfix® Mietkaution ist personengebunden und kann bei Auszug nicht auf andere übertragen werden. Der verbleibende Mieter muss eine eigene Kaution stellen. Lassen Sie sich die Entlassung aus dem Mietverhältnis bestätigen und fordern Sie die Bürgschaftsurkunde zur Kündigung an.
Für eine Änderung Ihrer Bankverbindung nutzen Sie unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns via E-Mail, Post oder Telefon. Ein neues SEPA-Mandat wird Ihnen nach Mitteilung zugeschickt.
Vermieter
Die Moneyfix® Mietkaution bietet eine unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft auf erstes Anfordern durch die Allianz Versicherungs-AG, angepasst an die Höchstgrenzen des § 551 BGB. Weitere Informationen und ein Muster der Bürgschaftsurkunde sind auf unserem Factsheet für Vermieter verfügbar.
Nach Schadenmeldung des Vermieters und einer kurzen Frist zur Stellungnahme des Mieters leistet der Bürgschaftsgeber Zahlung, ohne materiell-rechtliche Prüfung. Ein Einspruch des Mieters gegen die Auszahlung benötigt rechtssicheren Beweis für offensichtlichen Rechtsmissbrauch durch den Vermieter. Nur unter diesen Bedingungen kann die Auszahlung verhindert werden, ansonsten erfolgt sie analog zur Barkaution.
Bitte überprüfen Sie die Urkunde auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Falsche Angaben können zu einem Haftungsausschluss führen. Stimmen die Mieterdaten, das Mietobjekt und die Kautionssumme mit dem Mietvertrag sowie Ihre Vermieterdaten überein? Akzeptieren Sie nur das Original der Bürgschaftsurkunde mit unserem Prägesiegel! Die Moneyfix® Mietkaution ist nur für private Wohnraummietverhältnisse gültig. Für gewerblich genutzte Mietobjekte muss die Moneyfix® Mietkaution Gewerbe genutzt werden.
Die Mietsicherheit, einschließlich der Moneyfix® Mietkaution, unterliegt gesetzlichen Regelungen. Das Vertragsverhältnis kann nur mit Ihrer Zustimmung geändert oder beendet werden. Bewahren Sie die Original-Bürgschaftsurkunde stets sicher auf, bis alle Forderungen geklärt sind. Kautionsbürgschaften sind in dieser Hinsicht wie andere Mietsicherheiten zu behandeln.
Die Auszahlung erfolgt 14 Tage nach Erhalt Ihrer Unterlagen. Der Mieter kann dies nur verhindern, wenn die Inanspruchnahme offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist oder liquide Beweismittel gegen diese vorliegen (z.B. Urteile, einstweilige Verfügung, Gutachten). Ein einfacher Einspruch reicht nicht aus.
Für eine Teilrückzahlung aufgrund ausstehender Nebenkostenabrechnung, senden Sie die Original-Bürgschaftsurkunde mit gewünschtem Einbehalt an uns zurück. Sie finden unsere Anschrift auf der Rückseite Ihrer Bürgschaftsurkunde.
Wenn Sie die Bürgschaft nicht mehr benötigen, geben Sie dem Mieter die Original-Bürgschaftsurkunde zurück oder senden Sie sie an uns zur Vertragsbeendigung.
Die Moneyfix® Mietkaution bietet Ihnen Vorteile, selbst ohne Barkaution: Identitäts- und bonitätsgeprüfte Mieter, verlässliche Sicherheit durch die Allianz Versicherungs-AG, Bürgschaft auf erstes Anfordern und reduzierter Verwaltungsaufwand.
Bei Änderung des Mietobjekts und neuem Mietvertrag muss der Mieter eine neue Kautionsbürgschaft beantragen. Ein Umzug der Bürgschaft ist nicht möglich. Der Mieter soll sich für einen Neuantrag bei uns melden.
Bei Eigentümerwechsel des Mietobjekts die Bürgschaftsurkunde im Original an die Deutsche Kautionskasse AG senden. Änderungswunsch und Grundbuchauszug beifügen. Neue Urkunde geht an den neuen Eigentümer.
Widerruf / Kündigung
Nach Rückgabe der Bürgschaftsurkunde oder Erhalt einer Enthaftungserklärung endet Ihre Zahlungspflicht und Sie erhalten anteilig Beiträge zurück. Die Freigabe der Mietkaution obliegt dem Vermieter, ohne dass Kündigungsfristen gelten.
Sie können innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Für die Abwicklung ist die Rücksendung der Bürgschaftsurkunde an unsere Anschrift nötig. Sollte diese verloren gegangen sein, benötigen wir eine Bestätigung von Ihnen und Ihrem Vermieter.
Schadenfall
Bei Forderung der Kaution durch den Vermieter hat der Mieter 10 Tage für eine Stellungnahme. Ohne Beweise erfolgt die Zahlung nach 14 Tagen. Der Rechtsweg bleibt dem Mieter offen.
Bei unberechtigten Forderungen legen Sie uns bitte Beweise vor, um die Auszahlung der Kaution zu verhindern. Bei strittigen Forderungen kann eine gerichtliche Klärung erforderlich werden.
Falls Sie den Eindruck haben, dass Ihr Vermieter die Bürgschaft unberechtigt beansprucht hat, steht Ihnen der gerichtliche Weg offen. Der Bürgschaftsgeber kann keine materielle Bewertung vornehmen. Für rechtliche Unterstützung wenden Sie sich an einen Fachanwalt oder den Deutschen Mieterbund. Möglicherweise kommt Ihre Haftpflichtversicherung für Schäden am Mietobjekt auf.
Bei Auszahlung der Bürgschaftssumme ist Ihre Rückzahlung binnen 14 Tagen fällig. Teilen Sie uns bei Bedarf Ihren Wunsch nach einer Ratenzahlung mit, um ein Angebot zu erhalten.